Schritt für Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage

Förderungsmöglichkeiten für Photovoltaik, Stromspeicher und Wallbox

Förderungs-
möglichkeiten für Photovoltaik, Stromspeicher und Wallbox

Immer wieder hört man von finanziellen Förderungen oder Zuschüssen für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder auch für Wallboxen. Aber mal gibt es eine Förderung und mal wieder nicht. Hier eine klare Aussage zu machen, die das gesamte Jahr gilt, ist nahezu unmöglich. Vorweg kann ich aber sagen, dass die beste Förderung, die man als Betreiber einer Photovoltaikanlage erhält, die günstige Eigenversorgung gegenüber den hohen Netzstromkosten ist und mit jeder Strompreiserhöhung wird der Vorteil noch grö- ßer. Die Entscheidung, ob Sie sich für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage oder einen Stromspeicher entscheiden, sollten Sie deshalb nicht von einer Förderung abhängig ma- chen. Das Solarkraftwerk rechnet sich auch ohne Förderung. Ich habe in den vergangenen Jahren sogar feststellen müssen, dass mit der Einführung bzw. allein schon durch die Ankündigung einer Förderung die Systempreise gestiegen sind und die Förderung damit keinen Effekt hatte. Trotzdem möchte ich der Vollständigkeit halber auf die Möglichkeiten der Förderungen eingehen. Bitte seien Sie aber nicht ent- täuscht, wenn es plötzlich eine Förderung nicht mehr gibt.

Wer fördert Photovoltaik, Stromspeicher und Wallboxen?

Sowohl der Bund, die Länder als auch zahlreiche Kommunen stellen Zuschüsse für Photovoltaikanlagen zur Verfügung.
So soll der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter gesteigert und die Abhängigkeit von umweltbelastenden Energien reduziert werden. Im Rahmen der verschiedenen Förderprogramme werden neben den PV-Anlagen auch die Anschaffung von Stromspeichern und Wallboxen gefördert. Wenn Sie also den Antrag auf eine Förderung entsprechend den Regularien rechtzeitig stellen, können Sie bei der Um- setzung Ihres Solar-Projektes Geld sparen.

Welche Arten von Förderungen gibt es?

  • Bundesweite Förderungen

  • Landes und kommunale Förderprogramme

  • Zinsgünstige Kredite

Einspeisevergütung und Förderung von Photovoltaikstrom in Deutschland

Aktuell gültige Vergütungssätze:

Inbetriebnahme bis 10 kWp Ct/kWh > 10 bis 40 kWp Ct/kWh
ab 01.01.2022 6,83 6,63
ab 01.02.2022 6,73 6,53
ab 01.03.2022 6,63 6,44
ab 01.04.2022 6,53 6,34

Das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) war in der Ver- gangenheit das entscheidende Instrument zur Förderung von erneuerbaren Energien, wie Wind-, Sonnenenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie in Deutschland. Jede Kilowattstunde, die z.B. aus einer Photovoltaikanlage oder aus anderen erneuerbaren Energieanlagen erzeugt wird, muss vom regionalen Stromnetzbetreiber abgenom- men und vergütet werden. Betreiber erhalten 20 Jahre lang eine garantierte Vergütung für ihren eingespeisten Strom. Zu Beginn des EEGs war die Einspeisevergütung wesentlich höher und lag zu Höchstzeiten im Jahr 2004 bei 57,4 Ct/kWh zzgl. MwSt., wogegen der Bezugsstrom dem Verbraucher nur 18 Ct/kWh kostete. Damals kostete ein 5 kWp-Anlage zur Volleinspeisung, ohne Speicher rund 25.000 € zzgl. Mwst. Heute hat sich die Situation um 180 Grad gedreht.
Die Kilowattstunde elektrische Energie kostet zwischenzeitig 36,19 Ct/kWh, für die eingespeiste Kilowattstunde erhält man nur noch 6,5 Ct/kWh und für die 25.000 € erhält man eine 10 kWp-PV-Anlage plus Stromspeicher.

EEG-Vergütung für eingespeisten Solarstrom

Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen wird über das EEG geregelt. Wie hoch die genaue Vergütung ist, wird alle drei Monate von der Bundesnetzagentur be- rechnet und orientiert sich am PV-Zubau an den vergangenen Monaten. Wer seine Photovoltaikanlage 2022 errichtet, sollte mit rund 6,5 Ct/kWh rechnen.

Zinsgünstiger Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau: KfW-Kredit 270

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet über das Kreditprogramm 270 „Erneuerbare Energien-Standard“ einen zinsgünstigen Kredit für die Anschaffung einer Photovoltaik- anlage an. Mit dem Kredit können Sie sowohl die PV-Anlage, den Stromspeicher und die Kosten für die Planung, Projek- tierung sowie für die Installation der Anlage finanzieren. So kommen Sie ganz ohne Eigenmittel in den Genuss einer eigenen Anlage.

Eigenverbrauchsabgabe fällt für Eigenheimbesitzer weg

Ende 2020 wurde das EEG wieder überarbeitet und tatsäch- lich kam eine Verbesserung für private Photovoltaikanlagen dabei heraus: Die Eigenverbrauchsabgabe wurde von 10 auf 30 kWp erhöht, was bedeutet, dass alle Eigenheimbesitzer mit großen Dächern ihre PV-Anlage gerne größer bauen können, weil die Abgabe wegfällt.
Betreiber größerer Photovoltaikanlagen über 30 kWp müs- sen eine Eigenverbrauchsumlage von 40 Prozent auf die EEG-Umlage bezahlen. Die EEG-Umlage wurde zum Jahres- wechsel 2021/22 von 6,5 Ct/kWh auf 3,723 Ct/kWh abge- senkt. Davon 40 Prozent sind 1,4892 Cent. Damit sollen auch Betreiber von umweltfreundlichen Solarkraftwerken an den Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien beteiligt werden.

Photovoltaik Förderprogramme der Länder und Kommunen

Zusätzlich gibt es in verschiedenen Bundesländern, Städten und Gemeinden ganz unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Häufig wird statt der Photovoltaikanlage die Anschaffung eines Stromspeichers gefördert, der in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage installiert wird. Bei allen Förderungen müssen Sie beachten, dass für die unterschiedlichen Förder- programme auch unterschiedliche Bedingungen gelten, über die Sie sich vorab informieren sollten. Auch sollten Sie mit der Entscheidung nicht zu lang warten, wenn es eine Förde- rung gibt. Die Töpfe sind schnell ausgeschöpft. Aufgrund der Vielzahl und ständigen Veränderung kann ich diese hier nicht auflisten. Prüfen Sie, ob es für Ihr Bundes- land bzw. für Ihre Kommune eine Förderung gibt.

Beispiel für eine 35 KWP-Gewerbeanlage

Ein Gewerbebetrieb errichtet auf dem Betriebsgebäude eine 35 kWp Photovoltaikanlage. Die Anlage produziert im Jahr 35 kWp x 950 kWh/kWp = 33.250 kWh. Der Kunde verbraucht davon 25.000 kWh selbst. Die restlichen 8.250 kWh speist er in das öffentliche Stromnetz ein. Für die 25.000 kWh zahlt der Betreiber eine Eigenverbrauchsabgabe:

Eigenverbrauchsabgabe 2022 =

  • 40% x 3,732 Ct/kWh = 1,4892 Ct.
  • 25.000 kWh x 1,4892 Ct = 372,30 €

Für die 25.000 kWh hätte der Betrieb 7.000 Euro pro Jahr, bei einem Bezugspreis von 28 Ct/kWh (Nettobezugsko- sten Gewerbe), gezahlt.
Die Gestehungskosten für den Solarstrom liegen bei circa 10 Ct/kWh. Die Gesamtkosten liegen damit bei 25.000 x 10 Ct/kWh plus 372,30 € = 2872,30 €.

Der Betrieb spart somit fast 60 Prozent seiner jährlichen Kosten ein.

    SatteldachPultdachFlachdachWalmdachSonstige
    Ein-/ZweifamilienhausMehrfamilienhausFirmengebäudeSonstiges
    JaNeinUnsicher, wünsche Beratung
    FinanzierungKaufenBeides interessantUnsicher, wünsche Beratung
    Umgehend1-3 Monate4-6 MonateMehr als 6 Monate





      SatteldachPultdachFlachdachWalmdachSonstige
      Ein-/ZweifamilienhausMehrfamilienhausFirmengebäudeSonstiges
      JaNeinUnsicher, wünsche Beratung
      FinanzierungKaufenBeides interessantUnsicher, wünsche Beratung
      Umgehend1-3 Monate4-6 MonateMehr als 6 Monate





        SatteldachPultdachFlachdachWalmdachSonstige
        Ein-/ZweifamilienhausMehrfamilienhausFirmengebäudeSonstiges
        JaNeinUnsicher, wünsche Beratung
        FinanzierungKaufenBeides interessantUnsicher, wünsche Beratung
        Umgehend1-3 Monate4-6 MonateMehr als 6 Monate





          SatteldachPultdachFlachdachWalmdachSonstige
          Ein-/ZweifamilienhausMehrfamilienhausFirmengebäudeSonstiges
          JaNeinUnsicher, wünsche Beratung
          FinanzierungKaufenBeides interessantUnsicher, wünsche Beratung
          Umgehend1-3 Monate4-6 MonateMehr als 6 Monate





            SatteldachPultdachFlachdachWalmdachSonstige
            Ein-/ZweifamilienhausMehrfamilienhausFirmengebäudeSonstiges
            JaNeinUnsicher, wünsche Beratung
            FinanzierungKaufenBeides interessantUnsicher, wünsche Beratung
            Umgehend1-3 Monate4-6 MonateMehr als 6 Monate